Art. 22 · Empfindlichkeilsstufen
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 10 · Original-PDF
Den einzelnen Nutzungszonen werden in den Zonenvorschriften Empfindlichkeilsstufen gemäss den Lärmschutzvorschriften zugeordnet. Im übrigen vollzieht der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen die LärmschutzVerordnung und das kantonale Ausführungsrecht. 10
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2Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen.
3Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten. Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.