Art. 18 · Dachgestaltung
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 8 · Original-PDF
in der Kernzone, den Wohnzonen und den Wohn- und Gewerbezonen sind für Hauptbauten und freistehende Nebenbauten nur beidseitig geneigte Satteldächer (ohne Walm) zulässig. Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Sicherheit und Gesundheit Grundsatz Erholungsflächen, Kinderspielplätze \ \RkserverO l \Compony\RP\380 lllgcu\01 OP\Baureglement\Soureg!ement Genehmigungsexemplar .doc
2Bauten zu Wohn-, Arbeits- oder Aufenthaltszwecken müssen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes entsprechen.
3Bei der Errichtung und bei wesentlichen Erweiterungen von Bauten und Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr sind die dem Publikum zugänglichen Bereiche so zu gestalten, dass sie für Behinderte zugänglich und benützbar sind.
2Erholungsflächen sind grundsätzlich als zusammenhängende Grünflächen mit Spiel- und Sitzgelegenheiten und entsprechender Bepflanzung auszugestalten.
3Ihre Fläche hat wenigstens 15 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen zu umfassen.
4Verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse, insbesondere in der Kernzone, die Anlegung der erforderlichen Erholungsflächen und Kinderspielplätze, so hat die Bauträgerschaft eine Ersatzabgabe zu leisten. Diese beträgt Fr. 25.- pro fehlenden m2 Fläche und ist zweckgebunden zur Anlegung öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher Index der Wohnbaukosten vom 1.4.1998 (111.5 Punkte, Basis Oktober 1988) und wird jeweils auf den 1. Januar jeden Jahres angepasst. C. KONSTRUKTION UND HYGIENE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.