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Art. 6 · Zentrumszonen Z1 und Z2

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 8 · Original-PDF

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1Die Zentrumszonen Z1 und Z2 dienen der Realisierung gemischt genutzter Bauten. Gestattet sind Wohnungen, nicht oder nur mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Gastgewerbe sowie öffentliche Bauten und Anlagen. 23

3Die Bauten sind so zu gestalten, dass sie sich gut ins Strassenbild einordnen. Vorplätze sind offen und als Bereiche für Fussgängerinnen und Fussgänger zur Strasse hin öffentlich zugänglich zu gestalten.

4Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind als Hochparterre-Wohnungen zulässig oder wenn sie die für die gewerblichen Nutzung nötigen baulichen Voraussetzungen erfüllen, um sie bei Bedarf umnutzen zu können und die allgemeinen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung (z. B. Parkierung, Erschliessung, innere Aufteilung) erfüllt sind.

5Zufahrten und Fahrzeugabstellplätze sind so anzulegen und zu gestalten, dass die für das Ortsbild wesentlichen Aussenräume nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung dieses Zieles kann die zuständige Stelle ihre Anordnung verbindlich vorschreiben.4

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.