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Art. 21a · Freihaltezone Gewässerraum

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 16 · Original-PDF

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1Die Freihaltezone Gewässerraum bezweckt die Freihaltung des Gewässerraums entlang der Gewässer ausserhalb der Bauzonen.

2Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV). 3. Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.