← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 9.1.4 · Der Ausnützungszuschlag beträgt 1/10 der zonengemässen Ausnützung
BZO Horgen · S. 20 · Original-PDF
9.1.4 Der Ausnützungszuschlag beträgt 1/10 der zonengemässen Ausnützung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.