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Art. 9.1.1 · In allen Wohnzonen sowie in den Zentrumszonen sind Arealüberbauungen zulässig
BZO Horgen · S. 20 · Original-PDF
9.1.1 In allen Wohnzonen sowie in den Zentrumszonen sind Arealüberbauungen zulässig, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.