← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 7.1 · Grundmasse
BZO Horgen · S. 18 · Original-PDF
7.1 Grundmasse Für die Grundmasse gelten die minimalen bzw. maximalen Massvorschriften des PBG und der Verordnungen. Die Gebäudehöhe beträgt maximal 17,5 m. Die geschlossene Bauweise ist zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.