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Art. 7.1 · Grundmasse

BZO Horgen · S. 18 · Original-PDF

7.1 Grundmasse Für die Grundmasse gelten die minimalen bzw. maximalen Massvorschriften des PBG und der Verordnungen. Die Gebäudehöhe beträgt maximal 17,5 m. Die geschlossene Bauweise ist zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.