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Art. 5.25 · Die Baumasse über gewachsenem Boden, die der Parkierung von Motorfahrzeugen

BZO Horgen · S. 16 · Original-PDF

5.25

Die Baumasse über gewachsenem Boden, die der Parkierung von Motorfahrzeugen dient, wird bei der Bestimmung der zulässigen Nutzungsanteile nicht mitgerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.