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Art. 5.25 · Die Baumasse über gewachsenem Boden, die der Parkierung von Motorfahrzeugen
BZO Horgen · S. 16 · Original-PDF
5.25
Die Baumasse über gewachsenem Boden, die der Parkierung von Motorfahrzeugen dient, wird bei der Bestimmung der zulässigen Nutzungsanteile nicht mitgerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.