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Art. 2.2.5 · Fassadengestaltung
BZO Horgen · S. 8 · Original-PDF
2.2.5 Fassadengestaltung Aufbau und Struktur der Fassaden, die Detailgestaltung von Fenstern, Türen und dergleichen sowie die Materialien und Farben sollen dem Gebäudecharakter und dessen Nutzung entsprechen und sich besonders gut in die jeweilige bauliche Umgebung einfügen.
Wegleitend sind die im Kernzonenplan schwarz bezeichneten Gebäude der näheren Umgebung, wobei eine besonders gute, zeitgemässe architektonische Umsetzung anzustreben ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.