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Art. 11.1 · Übergangsbestimmungen für bewilligte Bauten

BZO Horgen · S. 25 · Original-PDF

11.1 Übergangsbestimmungen für bewilligte Bauten Bauten, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bauordnung bestehen oder bewilligt sind, dürfen unabhängig von ihrer Baumassenziffer im Rahmen der jeweils zulässigen Nutzweise genutzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.