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Art. 1.3.3 · Für die Waldabstandslinien gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:500

BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF

1.3.3 Für die Waldabstandslinien gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:500.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.