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Art. 1.1 · Zoneneinteilung mit Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen

BZO Horgen · S. 4 · Original-PDF

1.1 Zoneneinteilung mit Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist und es sich nicht um Wald handelt. Den Zonen werden dabei die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.