Art. 43 · Bauen in lärmbelasteten Gebieten
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 31 · Original-PDF
Lärmschutzverordnung (LSV). Eine Gestaltungsplan- oder Baubewilligung Bauen in lärmbelasteten für Gebäude mit lärmempfindlicher Nutzung kann erst nach Vorliegen eiGebieten nes entsprechenden Nachweises, dass der massgebliche Grenzwert eingehalten wird, erteilt werden.
2Kann der Grenzwert trotz Lärmschutzmassnahmen nicht eingehalten werden, so ist das überwiegende Interesse nach Art. 31 Abs. 2 LSV auszuweisen und der Dienststelle Umwelt und Energie ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 30 LSV bzw. eine Zustimmung gemäss Art.
31LSV einzureichen.
3Bei Parzellen, die nach 1985 in eine Bauzone eingezont wurden, besteht keine Möglichkeit von Ausnahmen.
31 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf
4Die lärmbelasteten Aussenräume müssen so gestaltet werden, dass sie eine gute Aufenthaltsqualität gewährleisten. VIII. Energie Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.