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Art. 20 · Sonderbauzonen I, II Sb-I, Sb-II (siehe Tabelle Art. 14 BZR)

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 15 · Original-PDF

Gestaltungsplanes gebaut werden, der Sonderbauzonen I, II Sb-I, Sb-II

–die gewerblichen Bauten und Lagerplätze für einen holzverarbeiten- (siehe Tabelle Art. 14 BZR) den Betrieb regelt,

15 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf

–einen ausreichenden Gewässerabstand zum Weiher sichert (ausgenommen Holzlagerung am nördlichen Ufer),

–den Mühliweiher aufgrund der Bestimmungen zur Naturschutzzone (Art. 28) schützt,

–den Standort von höchstens zwei betriebszugehörigen Büro-/ Wohnbauten von je max. 400.00 m2 NGF (gemäss Anhang 15) in genügendem Abstand zu den Betriebsbauten und zum Weiher festlegt.

2Die Sonderbauzone II (Gärtnerei) ist für Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit der Gärtnerei bestimmt. Weiter sind bodenunabhängige Kulturen zulässig. Ein Fachmarkt (Gartencenter) darf eine maximale Nettofläche von 500.00 m2 an geschlossenen Verkaufsräumen aufweisen.

1In der allgemeinen Grünzone (Gr-A) sind Bauten, Anlagen und Nutzun-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.