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Art. 2 · Zuständige Behörde, Gutachten
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 5 · Original-PDF
Gemeinderat kann in der Organisationsverordnung der Gemeinde zusätzliche Zuständige Behörde, Bestimmungen erlassen. Gutachten
2Bei den in diesem Reglement mit Gemeinde bezeichneten Stellen ist der Gemeinderat zuständig, soweit er die Kompetenz nicht an andere Stellen delegiert hat.
3Die Gemeinde kann im Zusammenhang mit Baugesuchen Modelle oder weitere Detailpläne verlangen.
5 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf Teil B Planungsvorschriften I. Allgemeine Bestimmungen Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.