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Art. 42 · Gefahrenhinweiszone Wasser und Rutsch

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 21 · Original-PDF

1 Die Gefahrenhinweiszone Wasser und Rutsch dient dem Schutz von Menschen sowie von Sachwerten in durch Überschwemmung, Übersarung, Erosion, Rutschungen und Hangmuren gering gefährdetem Gebiet.

2 Zur Reduktion der Gefahren wird empfohlen, die Massnahmen gemäss Gefahrenkarte umzusetzen.

17 3.2.5 Weitere Festsetzungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.