Art. 31 · Ortsbildschutzzone Bleulikon
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 18 · Original-PDF
1 Die Ortsbildschutzzone Bleulikon dient der Sanierung und massvollen Weiterentwicklung der bestehenden Gebäudegruppe. Die aufgelockerte Bebauung, die Abfolge kleinmassstäblicher Freiräume und die offenen Übergänge zur Landschaft sind dabei zu erhalten.
2 Sanierungen, Ersatz- und Neubauten haben folgende Anforderungen zu erfüllen: Die Gebäude haben durch ihre Stellung und ihre Ausrichtung die Raumbildung zu unterstützen. Die Gebäude müssen in direkter gestalterischer Beziehung zum Gebäudevorplatz und zum Strassenraum stehen. Die Gebäudevorplätze sind offen zu gestalten. Das Gelände ist im Wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf zu belassen. Die bestehenden Fassaden- und Firsthöhen dürfen nicht überschritten werden. Material und Farbe von Fassaden und Dächern haben ortsüblich zu sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.