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Art. 19 · Sonderbauzone für Autoabstellplätze

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 13 · Original-PDF

1 Die Sonderbauzone für Autoabstellplätze dient dem Autogewerbebetrieb für das Ausstellen und Abstellen von Fahrzeugen.

2 Bauliche Veränderungen sind nur soweit zulässig, als dies für die Beibehaltung der bestehenden Nutzung unerlässlich ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.