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Art. 17bis · Wohn- und Arbeitszone «Granador»

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 12 · Original-PDF

1 Die Wohn- und Arbeitszone «Granador» dient dem Wohnen und Arbeiten. Es gilt eine Gestaltungsplanpflicht.

2 Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum Wohnen und für nicht oder mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe.

3 Hauptgebäude müssen mindestens zwei nutzbare oberirdische Geschosse aufweisen. Wohnungen müssen baulich und konstruktiv in Verbindung mit den Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben gleichzeitig erstellt werden.

4 Mindestens ein Fünftel der Grundstücksfläche ist dauernd als möglichst zusammenhängende, für Ruhe, Spiel, Gartenbau u. dgl. verwendbare Grünfläche zu erhalten.

5 Für einzelne technisch bedingte Bauteile kann die Gemeinde Mehrhöhen gestatten.

6 Für das Areal gilt folgende Überbauungsziffer (ÜZ) respektive Ausnützungsziffer (AZ):

Überbauungsziffer - Wohnanteil 100% der Hauptnutzfläche(a) = ÜZ 0.26 - Wohnanteil < 20% der Hauptnutzfläche(a) = ÜZ 0.50

Ausnützungsziffer - Wohnanteil 100% = AZ 0.9 - Wohnanteil < 20% = AZ 1.7

Zwischen dem Wohnanteil von 100% und dem von < 20% wird die AZ respektive ÜZ im Verhältnis zum jeweiligen Wohnanteil interpoliert. (a) Fläche welche der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient, z.B. Wohnen, Arbeiten.

7 Abweichungen von der definierten Gesamthöhe oder AZ / ÜZ sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.