Art. 7.11 · Besondere Vorschriften für Arealüberbauungen
BZO Hittnau · S. 15 · Original-PDF
7.11 7.11.1 Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in den Zonen W 1.6, W 2.0, W 2.5, WG 2.3 und WG 2.9 zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen. 7.11.2 Arealfläche Die Arealfläche hat mindestens zu umfassen:
– in den Zonen W 1.6, W 2.0, WG 2.3 4000 m2 – in den Zonen W 2.5 und WG 2.9
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
6000 m2 7.11.3 Besondere Bauvorschriften Innerhalb der Arealüberbauung sind lediglich die kantonalrechtlichen Mindestabstände einzuhalten. Die Gebäudelänge und die Gesamtlänge sind frei. Die Baumassenziffer kann gegenüber der Regelüberbauung um höchstens einen Zehntel erhöht werden. Die Gebäude- und die Gesamthöhe erhöht sich um jeweils 3 m. Im Übrigen gelten die Vorschriften der jeweiligen Zone. 7.11.4 Bestehende Arealüberbauungen Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn:
a)die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird und die baulichen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen oder
b)ein neues Projekt einer Arealüberbauung vorgelegt wird. 7.11.5 Energie Bauten müssen mindestens die Anforderungen des Minergie-Standards erfüllen. Verzicht auf Mehrwertausgleich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.