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Art. 3.4.1 · Immissionen
BZO Hittnau · S. 10 · Original-PDF
3.4.1 Immissionen In allen Wohnzonen sind neben dem Wohnen nicht störende Betriebe zugelassen. In den Zonen WG 2.3 und WG 2.9 sind neben dem Wohnen auch mässig störende Betriebe zugelassen. Es gilt ein Wohnanteil von mindestens 66 %.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.