Art. 61 · Gemeinde Hinwil
BZO Hinwil · S. 61 · Original-PDF
61 Gemeinde Hinwil Anhang zur Bau- und Zonenordnung ANHANG Innenseite von Kurven
§ 28 VErV: Bei Mauern, geschlossenen Einfriedigungen und dichter Bepflanzung von über 0,8 m Höhe an der Innenseite von Kurven kann aus Gründen der Verkehrssicherheit ein angemessener Abstand verlangt werden.
Lichtraumprofil
§ 20 VErV: Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.5 m Höhe zu wahren. An den vom Regierungsrat festgesetzten Ausnahmetransportrouten ist der Lichtraum bis auf eine Höhe von 4.8 m (Typ I) bzw. 5.2 m (Typ II) zu vergrössern. Bei Trottoirs, Fuss- und Velowegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2.65 m verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch den Grundeigentümer dauernd freizuhalten. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.