Art. 26 · Pflichtparkplätze
BZO Hinwil · S. 26 · Original-PDF
26 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO
3.5 Fassadengestaltung
3.5.1 Die Fassaden sind in Holz und Verputz oder als Riegelwerk auszuführen. Auf der Wetterseite sind auch Verkleidungen aus anderen Materialien gestattet. Bei Ökonomiegebäuden können Fassaden im Erdgeschoss auch als Sichtmauerwerk zugelassen werden. Verputze mit ortsfremden Strukturen sowie grelle und auffallende Farben sind unzulässig.
3.5.2 Die Fenster haben eine hochrechteckige Form aufzuweisen. Fensterbänder sind zulässig, wenn sie sich in den Gesamteindruck des Gebäudes gut einfügen und vertikal klar unterteilt werden. Zweiflüglige Fenster mit Einfassungen aus Holz oder Stein sowie Sprossenteilung und Fensterläden können verlangt werden, sofern dies aus Gründen des Ortsbildschutzes angebracht erscheint.
3.5.3 Bei traditionellen Gebäuden dürfen Balkone nicht über den Dachvorsprung hinausragen. Ausgenommen davon sind seitliche und rückwärtige von der Strasse abgewandte Gebäudeseiten, an denen Balkone auch als eigenständige Konstruktion in zeitgemässer Architektur in Erscheinung treten, und über den Dachvorsprung hinausragen dürfen. Bei Ersatz- und Neubauten sowie Umnutzungen sind auch innenliegende Balkone zulässig.
3.6 Umgebungsgestaltung
3.6.1 Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen.
3.6.2 Am massgebenden Terrain sind möglichst wenige Veränderungen vorzunehmen. Die Gebäude sind so ins Terrain einzufügen, wie das der herkömmlichen Weise entspricht.
3.6.3 Es sollen nach Möglichkeit einheimische und standortgerechte Baumarten gepflanzt werden.
3.6.4 Der im Kernzonenplan Girenbad bezeichnete Baum ist zu erhalten und bei Abgang durch eine einheimische und standortgerechte Art zu ersetzen.
3.6.5 Der im Kernzonenplan Girenbad bezeichnete Freiraum darf nicht überbaut oder von Abstellplätzen beansprucht werden. Örtliche Abweichungen sind zulässig, wenn ein flächengleicher und zusammenhängender und qualitativ gleichwertiger Freiraum gewährleistet bleibt.
3.6.6 Es ist dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge möglichst unauffällig abgestellt werden. Offene Fahrzeugabstellplätze für Besucher sind zulässig. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.