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Art. 12 · Zonenplan, Ergänzungspläne

BZO Hinwil · S. 12 · Original-PDF

12 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO

2.6 Pflichtparkplätze

2.6.1 Berechnungsweise des Normbedarfs für Personenwagen

Als Normbedarf für Personenwagen-Abstellplätze wird diejenige Zahl bezeichnet, die notwendig ist, wenn die Verkehrsbedürfnisse eines Objektes ausschliesslich mit privaten Verkehrsmitteln befriedigt werden müssen.

Der Normbedarf wird gemäss den nachfolgenden Angaben ermittelt, wobei die Bruchteile unter der Hälfte abgerundet werden und bei Alternativanforderungen in der Regel die jeweils höhere Zahl massgebend ist.

2.6.2 Normbedarf für Bewohner

Bei Wohnungen bis und mit 4 Zimmern ist ein Abstellplatz, bei Wohnungen mit mehr als 4 Zimmern sind zwei Abstellplätze erforderlich. Wohn- und Esszimmer mit einer Fläche von mehr als 34 m2 zusammenhängender Nutzfläche werden als 1.5 Zimmer gerechnet.

2.6.3 Normbedarf für Beschäftigte

Bei Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ist ein Abstellplatz pro 2 Arbeitsplätze erforderlich.

2.6.4 Normbedarf für Besucher und Kunden

Je ein zusätzlicher Besucherparkplatz ist zu erstellen und entsprechend zu bezeichnen:

a)pro 4 Wohnungen bei Mehrfamilienhäusern

b)pro 50 Arbeitsplätze bei Industrie- und Gewerbebetrieben, mindestens aber 2 Parkplätze

c)pro 4 Arbeitsplätze bei Dienstleistungsbetrieben

d)pro 40 m2 Ladenfläche bei Lebensmittel-Geschäften

e)pro 100 m2 Ladenfläche bei Nicht-LebensmittelGeschäften f) pro 4 Sitzplätze bei Restaurants

2.6.5 Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der Fahrzeugabstellplätze und der Besucherparkplätze auf Grund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Fahrzeugverkehrs.

Als Richtlinie gilt dabei die kantonale Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatz-Bedarfs vom Oktober 1997. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.