Art. 11 · Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen
BZO Hinwil · S. 11 · Original-PDF
11 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG
Die Fassung von Ziffer 2.6 wie sie am 16. Juni 2021 die Gemeindeversammlung festsetzte, wurde durch den Kanton von der Genehmigung ausgenommen (Verfügung Nr. 0218/22 vom 15. Juli 2022). Es gilt daher nebenstehende Fassung von 2015. zu Ziffer 2.6 Pflichtparkplätze Die Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen erfordert eine baurechtliche Bewilligung (vgl. § 309 PBG). Der Gestaltung von Abstellplätzen ist besondere Beachtung zu schenken. Besucherparkplätze sind frei zugänglich anzuordnen und als solche zu kennzeichnen. - Zahl und Erstellungspflicht §§ 242, 243 PBG - Lage, Gestaltung und Besucherparkplätze § 244 PBG - Gemeinschaftsanlagen § 245 PBG Im Übrigen ist die VSS-Norm SN 40 291 über die Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen für Personenwagen und Motorräder zu beachten.
zu Ziffer 2.6.5 Auszug kantonale Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatz-Bedarfs vom Oktober 1997
Die kantonale Baudirektion hat eine Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatzbedarfes herausgegeben. Demzufolge wird die erforderliche Abstellplatzzahl je nach Grundstücksnutzung gemäss der folgenden Tabelle berechnet: Tabelle 1: Grenzbedarf Parkplätze für Nutzungsart Bewohner oder Beschäftigte Besucher und Kunden Wohnen 1 PP/ 80 m2 mGF oder 1 PP/ Wohnung + 10% der Bewohner-PP Verkaufsgeschäfte Lebensmittel Nicht-Lebensmittel 1 PP/ 150 m2 mGF
1PP/ 200 m2 mGF 1 PP/ 30 m2 mGF (2)
1PP/ 70 m2 mGF (2) Gastbetriebe Restaurant, Café Konferenzräume, Säli Hotel 1 PP/ 40 Sitzplätze -
1PP/ 7 Zimmer 1 PP/ 6 Sitzplätze
1PP/ 10 Sitzplätze
1PP/ 2 Zimmer Büro, Dienstleistungen, Verwaltungen, Gewerbe und Industrie (1) publikumsorientierte Betriebe (3) nicht publikumsorientierte Betriebe industrielle und gewerbliche Fabrikation Lagerflächen 1 PP/ 80 m2 mGF
1PP/ 80 m2 mGF
1PP/ 150 m2 mGF
1PP/ 300 m2 mGF 1 PP/ 100 m2 mGF
1PP/ 300 m2 mGF
1PP/ 750 m2 mGF
–(2) Spezialnutzungen Einkaufszentren (gemäss BBV II ab 2'000 m2 Verkaufsfläche, bzw. ca. 3'000 m2 mGF) mit Mischnutzung: Grossverteiler (inkl. Lebensmittel), Hobby, Mode, Möbel, Restaurants etc. Unterhaltungsstätten, öffentliche Bauten, Sportanlagen und öffentlicher Verkehr 1 PP/ 250 m2 mGF (4) 1 PP/ 60 m2 mGF (4) mGF = massgebliche Geschossfläche (alle dem Wohnen oder Arbeiten dienenden Räume in Voll-, Unterund Dachgeschossen (inkl. Erschliessung, Sanitärräumen und Trennwänden, exkl. Aussenwänden) (1) Gemischte Betriebe sind in entspr. Teile aufzugliedern (2) Güterumschlag separat (3) z.B. Praxen, Coiffeur, Reisebüro (4) werden von Fall zu Fall bestimmt (aufgrund SN 641 400) PP = Personenwagen-Parkplatz Bruchteile über 0,5 sind aufzurunden SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.