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Art. 7 · Gestaltungsgrundsatz

BZO Hettlingen · S. 6 · Original-PDF

1Die Gestaltung hat dem Gebäudetyp zu entsprechen. Es ist zwischen Umbau und Renovation traditioneller Wohnteile und Wohnbauten, Umbau und Umnutzung von Scheunenteilen sowie Neubauten zu differenzieren. Die traditionelle Unterteilung der bestehenden Gebäude in Wohn- und Ökonomieteil soll sichtbar bleiben. Projekte mit angemessener zeitgenössischer Architektur sind im Sinn der Gestaltungsvorschriften zulässig.

2Dabei sind je nach Bautyp oder Nutzweise die Aspekte in der folgenden Tabelle massgebend: Aspekt Stellung, Abmessung Gestaltungselemente Bauvorhaben (Dach, Fassade, Umgebung) Umbau eines traditionellen gegeben an Tradition angelehnt Wohnbaus Umbau eines Ökonomiege- gegeben Abweichungen vom Originalbau zugunsten zeitgemässer Gestaltung möglich bäudes Ersatzneubau untergeordnete Abweichungen möglich Abweichungen vom Originalbau zugunsten zeitgemässer Gestaltung möglich

Neubau in Baulücke oder in Struktur einfügen zeitgemässe Gestaltung möglich Anbau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.