← BZO Hettlingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 23 · Grundwerte

BZO Hettlingen · S. 11 · Original-PDF

1Es gelten die folgenden Werte als Maximalbeschränkungen:

G1 G2

–Baumassenziffer max. 2.0 5.0

–Gebäudehöhe max. m 5.5 11.5

–Firsthöhe max. m 3.5 4.0

2Die Grenz- und Gebäudeabstände richten sich nach §§ 269 - 274 PBG und § 14 BBV II.

3Das Zusammenbauen an einer Grenze ist im Rahmen von § 287 PBG und mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn gestattet. D. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.