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Art. 8 · b) Ortsbildrelevante Fassadenstellungen
BZO Herrliberg · S. 7 · Original-PDF
b)Ortsbildrele-
vante Fassa-
denstellungen Um-, Ersatz und Neubauten haben die in den Kernzonenplänen bezeichneten ortsbildrelevanten Fassadenstellungen (projizierte Fassadenlinien) zu übernehmen, wobei geringfügige Abweichungen zulässig sind. Grössere Abweichungen können gestützt auf Art. 16 bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.