← BZO Herrliberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 8 · b) Ortsbildrelevante Fassadenstellungen

BZO Herrliberg · S. 7 · Original-PDF

b)Ortsbildrele-

vante Fassa-

denstellungen Um-, Ersatz und Neubauten haben die in den Kernzonenplänen bezeichneten ortsbildrelevanten Fassadenstellungen (projizierte Fassadenlinien) zu übernehmen, wobei geringfügige Abweichungen zulässig sind. Grössere Abweichungen können gestützt auf Art. 16 bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.