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Art. 7 · Gestaltungsanforderungen
BZO Herrliberg · S. 7 · Original-PDF
Gestaltungsanforderungen 1 Die Gestaltung von Bauten, Ausstattungen und Ausrüstungen sowie der Umgebung hat erhöhten Anforderungen im Sinne einer guten Gesamtwirkung zu genügen.
a)Generelle
Gestaltungs-
grundsätze 2 Der Ausgestaltung des Übergangs zum öffentlichen Raum gilt ein besonderes Augenmerk. Fassaden und Umgebung sind so auszugestalten, dass ein harmonisches Gesamtbild mit dem öffentlichen Raum entsteht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.