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Art. 52 · rassenhäuser

BZO Herrliberg · S. 23 · Original-PDF

1 Terrassenhäuser sind nur in den zweigeschossigen Wohnzonen zulässig.

Terrassenhäuser

2Zulässig sind maximal vier eingeschossige Terrassenstufen mit Wohnnutzungen. Ein darunter liegendes Sockelgeschoss darf nur mit der Ein- und Ausfahrt in Erscheinung treten.

3Bei Arealüberbauungen gelten die Erleichterungen gemäss Art. 51.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.