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Art. 46 · Für eine befriedigende Einordnung haben Bauten am Siedlungsrand
BZO Herrliberg · S. 21 · Original-PDF
eine diskrete Materialisierung und Farbgestaltung aufzuweisen. Der Siedlungsrand ist mit standortgerechten Baum- und Straucharten zu bepflanzen. In der Regel sind keine durchgehenden Mauern und hohen Einfriedungen gestattet.
e)Siedlungsrand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.