← BZO Herrliberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 43 · b) übriges Baugrundstück

BZO Herrliberg · S. 20 · Original-PDF

b)übriges Bau-

grundstück In den Wohn- und Zentrumszonen sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis maximal 2.5 m über bzw. unter das massgebende Terrain zulässig. Grössere Aufschüttungen und Abgrabungen können für Grundstücks- und Garagenzufahrten sowie Zugänge bewilligt werden, sofern dies aufgrund des Geländeverlaufs erforderlich ist. Längs von Strassen und Wegen ist in der Regel die Profillinie gemäss Anhang 1 BZO zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.