Art. 11 · e) Grundsätze zur Umgebungsgestaltung
BZO Herrliberg · S. 8 · Original-PDF
1 Die traditionellen Elemente der Umgebungsgestaltung wie Vorgärten, Nutzgärten, Brunnenanlagen, Einfriedungen, Mauern, Zäune und dergleichen sind bei Um-, Ersatz- und Neubauten in ihrem Erscheinungsbild zu übernehmen bzw. sinngemäss zu ergänzen und weiterzuführen.
e)Grundsätze zur
Umgebungs-
gestaltung 2 Für die Begrünung sind in der Regel einheimische Pflanzen zu verwenden. 3 Die Baubehörde kann zur besseren Einpassung in die bestehende Umgebung die Verwendung von ortsüblichen Materialien vorschreiben. 4 Fahrzeugabstellplätze und Lagerplätze sind möglichst unauffällig in das Ortsbild einzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.