Art. 60 · e) Objektschutz, Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 34 · Original-PDF
e)Inventar historischer Verkehrswege
1Die im Schutzzonen- und Richtplan bezeichneten Objekte des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) sind in ihrem Verlauf und mitsamt ihren Bestandteilen wie überlieferte Oberflächen, Mauern und Böschungen, Brücken, wegbegleitende Vegetation und Einrichtungen ungeschmälert zu erhalten. Fachstelle: Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I Thun
2Unterhalt und Nutzung im herkömmlichen Rahmen bleiben gewährleistet. Veränderungen, die über diesen Rahmen hinausgehen erfordern den Beizug der zuständigen Fachstelle. 27 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.