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Art. 21 · Bauabstände gegen nachbarlichen Grund
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 14 · Original-PDF
a)Allgemeines
1Bei der Erstellung von Bauten, welche den gewachsenen Boden um mehr als 1.20 m überragen oder nicht als unterirdische Bauten gelten, sind gegenüber dem nachbarlichen Grund die in
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.