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Art. 6.4 · Grenzabstand

BZO Hausen am Albis · S. 7 · Original-PDF

6.4 Grenzabstand Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Grenzabstände jener Zone einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.