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Art. 5.1 · Grundmasse

BZO Hausen am Albis · S. 42 · Original-PDF

5.1 Grundmasse Es ist ein allseitiger Grundabstand von 3.5 m einzuhalten. Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.