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Art. 24 · Geschlossene Überbauung
BZO Hausen am Albis · S. 31 · Original-PDF
24 Wegleitung
Gemeinde Hausen am Albis Bau- und Zonenordnung 2012 2.9.8 Parkierung Fahrzeuge sind nach Möglichkeit in Garagen oder Unterständen abzustellen. Offene Abstellplätze sollen in erster Linie als Besucherparkplätze dienen. Garagen, Unterstände und Abstellplätze sind möglichst unauffällig einzupassen.
2.9.9 Reklamen Es sind nur Eigenreklamen auf dem Betriebsgrundstück gestattet. Sie sind in unaufdringlich wirkender Form zu gestalten und müssen sich sowohl in das Strassenbild als auch in das Fassadenbild gut einordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.