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Art. 2.5 · Grosser Grundabstand

BZO Hausen am Albis · S. 24 · Original-PDF

2.5 Grosser Grundabstand Der grosse Grundabstand ist mindestens gegenüber einer Fassade einzuhalten, wobei dies auch die strassenseitige Fassade betreffen kann, soweit die Kernzonenpläne keine anderen Festlegungen treffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.