← BZO Hausen am Albis · Inhaltsverzeichnis
Art. 2.4 · Geschlossene Überbauung
BZO Hausen am Albis · S. 22 · Original-PDF
2.4 Geschlossene Überbauung Die geschlossene Überbauung für Hauptgebäude und besondere Gebäude ist bis zu einer Gesamtlänge von 40 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Die Gebäudeunterteilung muss sichtbar bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.