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Art. 7 · Abstände

BZO Grüningen · S. 5 · Original-PDF

Strassenabstand

1Soweit die Kernzonenpläne keine anderen Festlegungen treffen, ist für Neubauten, die keinen Altbau ersetzen, das Bauen bis auf die Strassengrenze gestattet, wenn dadurch das Ortsbild bereichert bzw. verbessert und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Vorbauten

2Vorspringende Gebäudeteile dürfen über die Strassengrenze hinausragen, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet und die für den jeweiligen Strassentyp notwendige lichte Höhe eingehalten ist. Mindestens ist jedoch in allen Fällen ein Vertikalabstand von 3.00 m zum Strassenniveau einzuhalten.

5 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022

2.2 Kernzone K1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.