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Art. 6 · Gestaltungsgrundsätze
BZO Grüningen · S. 5 · Original-PDF
Umgebungsgestaltung
1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. Am massgebenden Terrain sind möglichst wenige Veränderungen vorzunehmen. Markante Bäume oder Baumgruppen sind zu erhalten und bei Abgang unter Wahrung der Verkehrssicherheit zu ersetzen.
Detailgestaltung
2Die Detailgestaltung von Umbauten und Aussenrenovationen hat nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erfolgen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.