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Art. 29 · Neubauten
BZO Grüningen · S. 11 · Original-PDF
In der Weilerzone WZ sind ausser Ersatzbauten und einzelnen Kleinund Anbauten nach § 2a ABV keine Neubauten zugelassen. Neubauten grundsätzlich unzulässig
11 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.