← BZO Grüningen · Inhaltsverzeichnis

Art. 27 · Zweck

BZO Grüningen · S. 11 · Original-PDF

Zweck

Die Weilerzone WZ bezweckt die Erhaltung und sorgfältige Erneuerung der Weilerstruktur und ihrer ländlichen Umgebung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.