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Art. 38 · Vorranggebiet für Freizeit, Erholung und Sport

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 19 · Original-PDF

1In den im Gesamtplan Nord und im Gesamtplan Süd bezeichneten Gebieten Untergrenchenberg und Aarbrügg sind gemäss Vorgaben des kantonalen Richtplans Nutzungen von öffentlichem Interesse für Freizeit, Erholung und Sport zugelassen. Es gilt die Gestaltungsplanpflicht. Vorranggebiet für Freizeit, Erholung und Sport

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2Im Gebiet Aarbrügg sind zusätzlich betriebsnotwendige Wohnungen und standortgebundene Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe zulässig. Östlich der Aarbrügg ist eine öffentliche Einwasserungsstelle für Boote vorzusehen. Das Aareufer ist öffentlich zugänglich zu machen. C SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.