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Art. 25 · Baulinien

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 16 · Original-PDF

Baulinien

1Die Baulinien für öffentliche Verkehrs- und Erschliessungsanlagen und Vorbaulinien sind in den Erschliessungsplänen festgelegt.

2Gestaltungsbaulinien und Baulinien gegenüber Gewässern, Wäldern und Hecken sind im Bauklassenplan geregelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.