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Art. 39 · Bauten unter Terrain

BZO Baureglement Gossau SG · S. 18 · Original-PDF

Als unterirdisch gelten eine Baute oder ein Bauteil, wenn sie innerhalb des Grenzabstandesbereiches unter der Erde sind und das gewachsene Terrain inkl. Überdeckung um höchstens 0,7 m überragen.

Bei unterirdischen Sammelgaragen müssen 2/3 der Grundfläche mit Erde überdeckt und begrünt werden.

Kellerabgänge, Notausstiege sowie Lichtschächte haben die Baulinienabstände und die Vorschriften der Strassengesetzgebung einzuhalten.

6. Umgebung der Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.