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Art. 21 · Ausbau des Dachgeschosses
BZO Baureglement Gossau SG · S. 10 · Original-PDF
Der Ausbau des Dachgeschosses ist gestattet, sofern es nicht über die zonengemässe Geschosszahl hinaus wie ein weiteres Vollgeschoss in Erscheinung tritt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.