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Art. 17 · Gebäude- und Firsthöhe

BZO Baureglement Gossau SG · S. 9 · Original-PDF

2) Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem höchsten Punkt des Daches. Bei Flachdachbauten wird die Gebäudehöhe an der Oberkante der Fassadenbrüstung gemessen. Die Gebäudehöhe wird für jedes Gebäude oder jeden gestaffelten Gebäudekörper je mit Niveaupunkt separat ermittelt. Bei Pultdächern darf die höhere Gebäudeseite die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. In besonderen Fällen, wie bei Mulden, Kuppen oder ungünstiger Strassenlage kann die Baukommission die Gebäude- und Firsthöhe angemessen höher oder tiefer setzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.