← BZO Gossau · Inhaltsverzeichnis

Art. 16 · Mehrlängenzuschlag

BZO Baureglement Gossau SG · S. 9 · Original-PDF

Ist eine Fassade mehr als 20 m lang, erhöht sich der Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, höchstens um 6 m.

Für den Mehrlängenzuschlag werden der Gebäudelänge nicht angerechnet:

a)Anbauten bis zu 55 m2 Grundfläche;

b)Bauten mit höchstens 4 m Gebäude- und 5,5 m Firsthöhe zwischen mehrgeschossigen Gebäudeteilen, sofern der Abstand dazwischen wenigstens dem doppelten kleinen Grenzabstand entspricht;

c)Bauten unter Terrain. Art. 16 BauR Mehrlängenzuschlag 33 Gebäudehöhe, Firsthöhe, Geschosszahl, Art. 17, 18 BauR, Art. 60 BauG Niveaupunkt 34 Art. 19, 20 BauR Ausbau des Untergeschosses, Abgrabungen 35

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.